AGB der kirschwerk GmbH
Nutzungsrechte:
Im Rahmen des Verwendungszweckes überträgt die kirschwerk GmbH ihren Kunden die in den AGB näher bestimmten Nutzungsrechte. Bis zur Bezahlung der Leistungen verbleiben die Nutzungsrechte für die gelieferten Textarbeiten bei der kirschwerk GmbH. Eine Veröffentlichung auch in Teilen oder Auszügen ist nicht gestattet. Die kirschwerk GmbH entwickelt ihre Texte nach bestem Wissen und Gewissen und haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Zweifel lässt der Auftraggeber die gelieferten Texte auf rechtlichen Bestand überprüfen.
Es gelten die
AGB der kirschwerk GmbH, Vogt
1. ANWENDUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten für das Verhältnis zwischen der kirschwerk GmbH und ihrem Auftraggeber. Die kirschwerk GmbH erstellt Texte oder Konzepte, die sich nach den Vorgaben des Auftraggebers richten, und von dem Auftraggeber veröffentlicht werden sollen.
2. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHT2.1 Alle Texte und Konzepte des Texters unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Urheberrechte verbleiben bei der kirschwerk GmbH.
2.2 Die Nutzungsrechte an den von der kirschwerk GmbH erstellten Texten werden nach individueller Vereinbarung eingeräumt. Die kirschwerk GmbH räumt das für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrecht ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
2.3 Eine Weitergabe der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
2.4 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.
3. BEARBEITUNGSRECHT; URHEBERBENENNUNG
3.1. Sofern nichts anderes vereinbart, erhält der Auftraggeber sämtliche Bearbeitungsrechte an Text & Bild. Die kirschwerk GmbH wird die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern. Als berechtigter Grund gilt insbesondere die Entstellung des Textes.
3.2 Die kirschwerk GmbH hat das Recht, bei jeder Vervielfältigung oder Verbreitung des Textes als Urheber genannt zu werden. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung dieses Rechts auf Namensnennung berechtigt die kirschwerk GmbH zum Schadenersatz.
4. VERGÜTUNG
4.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten, die die kirschwerk GmbH für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.2 Die Vergütung erfolgt für jeden Auftrag separat, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
4.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
5. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG
5.1 Die Vergütung ist mit Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Ist eine Ablieferung in mehreren Teilen vereinbart, so ist der jeweilige Teil der Arbeit bei Ablieferung zu vergüten.
5.2 Übermittelt die kirschwerk GmbH dem Auftraggeber einen Entwurf zur Durchsicht, handelt es sich dabei nicht um die Ablieferung.
5.3. Die kirschwerk GmbH ist berechtigt, bei Auftragserteilung einen Vorschuss von bis zu 50 % der Gesamtvergütung zu verlangen.
6. AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG
6.1 Im Rahmen des Auftrags ist die kirschwerk GmbH in der Gestaltung der Arbeit frei.
6.2 Eine Überprüfung der Arbeiten auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist von der kirschwerk GmbH nicht geschuldet. Insbesondere prüft die kirschwerk GmbH nicht, ob die Arbeiten als Marke oder auf sonstige Weise schutzrechtsfähig sind und ob die Schutzrechte Dritter oder werberechtliche Bestimmungen durch die Arbeiten verletzt sein könnten. Die Überprüfung der Arbeiten auf ihre sachliche und formale Richtigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit obliegt dem Auftraggeber.
6.3 Eine Produktionsüberwachung durch die kirschwerk GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
6.4 Wenn die kirschwerk GmbH dem Auftraggeber einen Entwurf überreicht, und der Auftraggeber hieran etwaige Änderungswünsche hat, so sind diese nur zu berücksichtigen, wenn diese innerhalb von einer Woche ab Zugang des Entwurfs in Textform mitgeteilt werden.
7. BELEGEXEMPLARE UND EIGENWERBUNG
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der kirschwerk GmbH einwandfreie Belege unentgeltlich. Die kirschwerk GmbH ist berechtigt, diese Belege sowie Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dies umfasst auch Werbung auf der Homepage der kirschwerk GmbH.
8. SONDERLEISTUNGEN; NEBEN- UND REISEKOSTEN
8.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
8.2 Die kirschwerk GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in Absprache und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der kirschwerk GmbH auf Verlangen eine entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
8.3 Kosten oder Spesen, insbesondere für Reisen, die der kirschwerk GmbH im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Kollisionsnormen.
9.2 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien unverzüglich eine angemessene Regelung treffen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien ursprünglich gewollt hatten.
9.3 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Ravensburg.
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